Privatinsolvenz Berlin Brandenburg

Am 17.12.2020 hat der Bundestag die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre beschlossen.

Die Verkürzung gilt bereits für seit dem 01.10.2020 beantragte Insolvenzverfahren. Wir informieren Sie in unserem Erstgespräch über die schnellst- und bestmögliche Vorbereitung und Durchführung der Schuldbefreiung.

Wir übernehmen für Sie alle erforderlichen Schritte in der Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

Dabei gilt unser Prinzip: Wir unterstützen Sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Deshalb bereiten wir die Privatinsolvenz für Sie nicht nur vor, sondern helfen Ihnen auch im gesamten gerichtlichen Verfahren.

Natürlich prüfen wir mit Ihnen vorab auch Alternativen, z.B. Vergleiche mit Gläubigern, einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder Insolvenzplan.

Einen ersten Überblick erhalten Sie in unserem kostenlosen Erstgespräch, wahlweise persönlich in unserem Büro oder per Telefon. Dabei können Sie sich unverbindlich über die Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Privatinsolvenz informieren.

  • Kostenloses Erstgespräch
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Komplettvertretung bis zur Schuldbefreiung
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Fachanwalt Privatinsolvenz

"Ich informiere Sie gerne zur Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz."
RA Kietzmann

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FAQ Privatinsolvenz Berlin Brandenburg

Welche Voraussetzungen hat die Privatinsolvenz?

Im Prinzip müssen Sie zum Beantragen der Privatinsolvenz nur zahlungsunfähig sein. Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden, lässt sich die Schuldenproblematik auf Dauer lösen und Sie können wirtschaftlich neu anfangen. Das gilt unabhängig von der Höhe der Schulden und dem zur Verfügung stehenden Einkommen. D. h. grundsätzlich kann jeder Privatinsolvenz beantragen, der zahlungsunfähig ist.

Außerdem müssen Sie einen zulässigen Antrag stellen, der alle erforderlichen Auskünfte über Ihre Verschuldung und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse enthält. Zudem müssen für die Eröffnung der Privatinsolvenz die Kosten des Verfahrens gedeckt sein. Das lässt sich durch die Stundung der Verfahrenskosten erreichen, die wir für Sie mit der Privatinsolvenz beantragen.

Wozu ein Schuldenbereinigungsplan / außergerichtlicher Vergleich?

Bevor sie Privatinsolvenz beantragen, sind Verbraucher verpflichtet, ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan anzubieten. Dieser Einigungsversuch ist ein außergerichtlicher Gesamtvergleich, der die (teilweise) Tilgung der Schulden ohne Insolvenzverfahren zum Ziel hat.

Die Insolvenzordnung (InsO) schreibt vor, dass diesen Einigungsversuch eine geeignete Stelle bzw. Person durchführt. Dabei darf unsere Rechtsanwaltskanzlei die erforderliche Bescheingung über das Scheitern des Einigungsversuchs ausstellen. Damit können wir anschließend für Sie die Privatinsolvenz Berlin anmelden.

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Schuldenbereinigungsplan Vorteile gegenüber der Privatinsolvenz. Der Schuldenbereinigungsplan bietet die Chance auf eine Schuldbefreiung ohne Insolvenzverfahren. Im Erfolgsfall kommt der Schuldenbereinigungsplan entweder außergerichtlich oder mithilfe des Insolvenzgerichts zustande. Nach ordnungsgemäßer Erfüllung des Plans verzichten die beteiligten Gläubiger auf ihre restlichen Forderungen.

Bei der Gestaltung und Durchführung von Schuldenbereinigungsplänen sind zahlreiche Möglichkeiten zu beachten. Mit fachkundiger Beratung kann der Schuldenbereinigungsplan ein guter Weg zur Vermeidung der Privatinsolvenz Berlin sein.

Insolvenzantrag - Dauer der Privatinsolvenz?

Scheitert eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, kann man Privatinsolvenz anmelden. Für die Privatinsolvenz Brandenburg sind die Amtsgerichte in Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin und Potsdam zuständig. Die Privatinsolvenz Berlin wird für (ehemals) Selbständige beim Amtsgericht Charlottenburg oder für Verbraucher bei den jeweiligen Bezirksgerichten abhängig vom Wohnbezirk beantragt.

Am 17.12.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Dadurch gilt die 3-jährige Verfahrensdauer sogar schon für Insolvenzanträge ab dem 01.10.2020. Den Gesetzentwurf und die beschlossenen Änderungen finden Sie hier (externer Link).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Dauer der Privatinsolvenz, d.h. die Gesamtzeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung, bereits nach den seit 2014 geltenden Regelungen der Insolvenzordnung auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden.

Eine Privatinsolvenz Dauer von fünf Jahren erfordert, dass in diesem Zeitraum sämtliche Kosten des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse gedeckt werden. Werden zusätzlich zu den Kosten mindestens 35 Prozent der Insolvenzforderungen innerhalb von nur drei Jahren befriedigt, verkürzt sich die Dauer des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre und kann vorzeitig mit der Erteilung der Restschuldbefreiung beendet werden.

Was ist ein Insolvenzplan? Schuldenfrei innerhalb eines Jahres!

Der Insolvenzplan ist ein besonderer gerichtlicher Vergleich. Der Plan kann nur im eröffneten Insolvenzverfahren durchgeführt werden. D.h. zunächst muss man die Privatinsolvenz beantragen und das Verfahren eröffnen.

Durch den Insolvenzplan können Schuldner und Gläubiger die Privatinsolvenz jedoch vorzeitig beenden. Hierzu ist ein Angebot des Schuldners über eine (teilweise) Tilgung der Forderungen der Insolvenzgläubiger erforderlich.

Falls der Schuldner also in der Lage ist, den Insolvenzgläubigern aus insolvenzfreien Mitteln einen Betrag anzubieten, kommt ein Insolvenzplan in Frage. Die Insolvenzgläubiger stimmen über den Insolvenzplan ab, wobei eine mehrheitliche Zustimmung für das Zustandekommen ausreicht.

Im Erfolgsfall ist die Schuldbefreiung innerhalb eines Jahres nach Verfahrenseröffnung zu erwarten.

Restschuldbefreiung - Wann ist die Privatinsolvenz zu Ende?

Am Ende der Privatinsolvenz Dauer, die in der Regel mit der Wohlverhaltensphase abschließt, wird dem Schuldner durch das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung führt zu einem dauerhaften Vollstreckungsverbot und der praktischen Erledigung der Insolvenzforderungen für den Schuldner.

Die Restschuldbefreiung umfasst grundsätzlich alle Forderungen, die bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet waren. Darauf, ob die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und damit am Insolvenzverfahren teilgenommen haben, kommt es grundsätzlich nicht an.

Ausnahmen von der Restschuldbefreiung gelten z. B. bei Strafen, Bußgeldern und Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Auch Steuer- und Unterhaltsschulden können hiervon ausgenommen sein, wenn etwa eine Steuerhinterziehung oder eine vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung zugrunde liegen.

Um mehr zum Thema Privatinsolvenz Berlin Brandenburg zu erfahren, melden Sie sich einfach in unserem Büro für ein kostenloses Erstgespräch. Wir informieren Sie ausführlich dazu, wie Sie Privatinsolvenz beantragen und ob es andere Wege zur Schuldenbereinigung gibt. Außerdem erfahren Sie alles über die Dauer und Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie Privatinsolvenz anmelden.

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